Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Deepsoul Marketing & Media, Inhaber Sascha Sprugis, Breite Straße 6, 38100 Braunschweig (nachfolgend Deepsoul)

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1Geltungsbereich

(1)Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Deepsoul und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Markenstrategie, Branding und Corporate Design, Webdesign und Webentwicklung, Foto- und Videoproduktion, Social Media, Print sowie Website-Service und Hosting.

(2)Deepsoul schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend Kunde). Mit Verbrauchern werden keine Verträge geschlossen.

(3)Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Deepsoul ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn Deepsoul in Kenntnis solcher Bedingungen mit der Leistung beginnt.

(4)Die AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Aufträge mit demselben Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

§ 2Vertragsschluss und Vertragsbestandteile

(1)Angebote von Deepsoul sind 14 Tage ab Versand verbindlich, sofern im Angebot nichts anderes steht.

(2)Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt, insbesondere per E-Mail oder durch digitale Signatur (z. B. DocuSign). Beginnt Deepsoul auf Wunsch des Kunden vor der Annahme mit der Arbeit, gilt der Vertrag mit Beginn der Leistung zu den Bedingungen des Angebots als geschlossen.

(3)Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: 1. individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag, 2. Leistungsbeschreibung bzw. Paketbeschreibung, 3. Teil B dieser AGB, 4. Teil A dieser AGB, 5. gesetzliche Vorschriften.

(4)Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet und werden gesondert vergütet.

§ 3Leistungen von Deepsoul

(1)Erstellt Deepsoul ein konkretes Arbeitsergebnis, etwa ein Logo, ein Corporate Design, eine Website, Fotos oder ein Video, gilt Werkvertragsrecht. Beratung, Workshops, laufende Betreuung, Website-Service, SEO-Service und Hosting erbringt Deepsoul als Dienstleistung. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, etwa Umsatz, Anfragen, Rankings oder Reichweite, schuldet Deepsoul nicht.

(2)Deepsoul gestaltet im Rahmen des abgestimmten Briefings und der Positionierung nach eigenem fachlichen Ermessen. Subjektive Gestaltungsvorlieben des Kunden, die über das Briefing hinausgehen, begründen keinen Mangel.

(3)Deepsoul darf zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeitende, freie Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen einsetzen. Deepsoul bleibt für deren Leistung verantwortlich.

(4)Deepsoul setzt in Konzeption, Gestaltung, Text, Entwicklung und Bewegtbild auch KI-gestützte Werkzeuge ein. Deepsoul prüft und verantwortet alle Ergebnisse vor der Übergabe. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass rein KI-generierte Bestandteile nach geltendem Recht unter Umständen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Deepsoul gibt vertrauliche Kundendaten nicht in KI-Dienste, die diese Daten zum Training verwenden.

(5)Lizenzen für Schriften, Stockmaterial, Plugins und Software, die Deepsoul im Projekt einsetzt, sind im vereinbarten Preis enthalten, sofern im Angebot nichts anderes steht. Laufende Software-Lizenzen (z. B. Jahreslizenzen für Plugins) stellt Deepsoul für die Dauer eines Service- oder Hostingvertrags mit Deepsoul bereit. Endet dieser Vertrag, muss der Kunde eigene Lizenzen erwerben.

(6)Werbebudgets für Anzeigen auf Drittplattformen sind nicht in der Vergütung enthalten und werden vom Kunden direkt getragen. Deepsoul ist keine Performance-Marketing-Agentur und schuldet keine Kampagnensteuerung, sofern diese nicht ausdrücklich beauftragt ist.

§ 4Mitwirkung des Kunden

(1)Der Kunde stellt alle Inhalte, Informationen, Zugänge, Freigaben und Feedbacks, die für das Projekt nötig sind, vollständig und rechtzeitig bereit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gibt der Kunde Feedback und Freigaben innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung.

(2)Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die verbindliche Entscheidungen treffen kann. Feedback wird pro Korrekturschleife gesammelt und in einer Nachricht oder einem Dokument übermittelt.

(3)Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich alle Termine und Fristen von Deepsoul entsprechend, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Deepsoul plant Kapazitäten verbindlich ein. Ein freier Slot kann daher erst wieder nach Rücksprache neu vergeben werden.

(4)Mehraufwand, der durch verzögerte, unvollständige oder nachträglich geänderte Zulieferungen des Kunden entsteht, vergütet der Kunde nach Aufwand gemäß § 5 Abs. 4.

§ 5Korrekturschleifen, Änderungswünsche und Mehraufwand

(1)Pro Projektphase (z. B. Logo-Entwurf, Corporate Design, Webdesign, Umsetzung, Videoschnitt) sind zwei Korrekturschleifen im Preis enthalten, sofern das Angebot nichts anderes regelt. Eine Korrekturschleife ist ein gesammeltes Feedback des Kunden und dessen Umsetzung durch Deepsoul. Bei Websites erfolgen die beiden Korrekturschleifen in der Regel als zwei Korrekturphasen über ein Online-Markup-Tool, in dem der Kunde seine Anmerkungen direkt auf der Website setzt.

(2)Korrekturen sind Anpassungen innerhalb des freigegebenen Konzepts. Kein Korrekturwunsch, sondern eine Änderung des Auftrags ist insbesondere: ein neues Konzept oder eine neue Gestaltungsrichtung, zusätzliche Seiten, Funktionen, Formate oder Motive, sowie Änderungen an Ergebnissen, die bereits freigegeben oder abgenommen wurden.

(3)Mit der Freigabe einer Phase gelten deren Gestaltungsentscheidungen als verbindliche Grundlage für die weiteren Phasen. Wer z. B. das Webdesign freigibt, kann es in der Umsetzungsphase nicht mehr kostenfrei grundlegend ändern lassen.

(4)Weitere Korrekturschleifen, Änderungen nach Freigabe oder Abnahme sowie sonstiger Mehraufwand werden nach Zeitaufwand mit 120 € netto pro Stunde vergütet, abgerechnet in 15-Minuten-Schritten, sofern im Angebot kein anderer Satz steht. Bei größeren Änderungen erstellt Deepsoul vorab ein Nachtragsangebot. Deepsoul informiert den Kunden, bevor kostenpflichtiger Mehraufwand von mehr als zwei Stunden entsteht.

§ 6Abnahme

(1)Werkleistungen werden abgenommen. Deepsoul kann Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Phasen verlangen, insbesondere für Logo und Corporate Design, für das Webdesign und für die fertige Website vor dem Livegang.

(2)Der Kunde prüft das Ergebnis nach Bereitstellung. Die Abnahme kann in Textform oder mündlich erklärt werden, etwa wenn der Kunde das Ergebnis in einem Termin oder Videocall billigt. Eine mündliche Abnahme bestätigt Deepsoul anschließend per E-Mail. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

(3)Bei Websites gilt: Teilt Deepsoul dem Kunden mit, dass die Anmerkungen der zweiten Korrekturphase umgesetzt sind, ist dies zugleich die Aufforderung zur Abnahme mit einer Frist von 7 Werktagen. Meldet der Kunde innerhalb dieser Frist keinen konkreten Mangel in Textform, gilt die Website als abgenommen. Neue Wünsche nach der zweiten Korrekturphase sind keine Mängel, sondern Mehraufwand nach § 5 Abs. 4.

(4)Die Abnahme gilt als erteilt, wenn Deepsoul dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist von mindestens 7 Werktagen zur Abnahme setzt und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels in Textform verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).

(5)Die Abnahme gilt außerdem als erteilt, sobald der Kunde das Ergebnis produktiv nutzt, etwa die Website live schalten lässt, das Logo verwendet oder Fotos bzw. Videos veröffentlicht.

§ 7Mängelrechte

(1)Bei Mängeln hat Deepsoul zunächst das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 14.

(2)Kein Mangel sind insbesondere: Abweichungen, die auf Gestaltungsvorlieben beruhen (§ 3 Abs. 2), Darstellungsunterschiede in nicht vereinbarten oder veralteten Browsern und Geräten, Fehler durch Eingriffe des Kunden oder Dritter in Code, Inhalte oder Einstellungen, sowie Fehler durch Updates von Drittsoftware, Plugins oder Hosting nach der Abnahme.

(3)Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Arglist.

(4)Die Beseitigung von Fehlern, die nach Abs. 2 kein Mangel sind, vergütet der Kunde nach § 5 Abs. 4 oder über sein Kontingent im Servicevertrag.

§ 8Vergütung und Zahlungsplan

(1)Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)Der Zahlungsplan ergibt sich aus dem Angebot. Möglich sind insbesondere eine Einmalzahlung oder Abschlagszahlungen nach Meilensteinen. Enthält das Angebot keinen Zahlungsplan, gilt für Branding- und Websiteprojekte: 50 % bei Auftragserteilung, 25 % nach Freigabe des Designs, 25 % nach Abnahme und vor dem Livegang. Für Foto- und Videoproduktionen gilt § 19 Abs. 2.

(3)Ein Meilenstein wird mit seinem Erreichen fällig, auch wenn sich nachfolgende Phasen aus Gründen auf Seiten des Kunden verzögern.

(4)Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel steht.

(5)Ist Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit zwei Raten in Verzug, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.

(6)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 9Zahlungsverzug, Mahnwesen und Leistungsstopp

(1)Der Kunde gerät mit Ablauf des Zahlungsziels ohne weitere Mahnung in Verzug.

(2)Ab Verzugseintritt schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Weitere Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere Inkasso- und Anwaltskosten, trägt der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3)Deepsoul erinnert einmal kostenfrei und mahnt danach mit einer Frist von 7 Tagen. Nach Ablauf der Mahnfrist kann Deepsoul die Forderung ohne weitere Ankündigung an einen Inkassodienstleister oder Anwalt abgeben oder gerichtlich geltend machen.

(4)Solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, darf Deepsoul alle weiteren Leistungen aus diesem und anderen Verträgen mit dem Kunden zurückhalten. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Ein Livegang, die Übergabe von Dateien und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen erst nach vollständiger Zahlung der jeweils fälligen Beträge.

(5)Hostet Deepsoul die Website des Kunden und ist der Kunde mit Zahlungen aus dem Hosting- oder Servicevertrag länger als 30 Tage in Verzug, darf Deepsoul die Website nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen vom Netz nehmen, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Daten werden dabei nicht gelöscht.

§ 10Projektstillstand durch den Kunden

(1)Ruht ein Projekt länger als 4 Wochen, weil der Kunde notwendige Mitwirkungen nicht erbringt (z. B. Inhalte, Feedback, Freigaben, Zugänge, Termine), fordert Deepsoul ihn in Textform auf, die Mitwirkung innerhalb von 14 Tagen nachzuholen.

(2)Mit dieser Aufforderung darf Deepsoul alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits erreichte Meilensteine abrechnen, auch wenn die zugehörige Phase formal noch nicht abgeschlossen ist.

(3)Verstreicht die Frist ohne Mitwirkung, darf Deepsoul den Vertrag kündigen (§ 643 BGB). Die Vergütung richtet sich dann nach § 11 Abs. 2.

(4)Statt zu kündigen, kann Deepsoul das Projekt pausieren. Eine spätere Wiederaufnahme erfolgt nach freier Kapazität. Der Aufwand für die Wiederaufnahme (Einarbeitung, Neuplanung, Aktualisierung) wird nach § 5 Abs. 4 vergütet. Ruht ein pausiertes Projekt länger als 3 Monate, gilt Abs. 3 entsprechend.

§ 11Kündigung von Projekten

(1)Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Fertigstellung nach § 648 BGB kündigen. Kündigungen bedürfen der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

(2)Kündigt der Kunde ohne einen von Deepsoul zu vertretenden wichtigen Grund oder kündigt Deepsoul nach § 10 Abs. 3, erhält Deepsoul die volle Vergütung für alle bis dahin erbrachten Leistungen. Für den noch nicht erbrachten Teil erhält Deepsoul pauschal 30 % der darauf entfallenden Vergütung. Beiden Seiten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Deepsoul ein höherer oder niedrigerer Anspruch zusteht.

(3)Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet. Ein überschießender Betrag wird erstattet, ein Fehlbetrag ist innerhalb von 7 Tagen fällig.

(4)Nutzungsrechte an bis zur Kündigung erstellten Ergebnissen erhält der Kunde nur, soweit er diese vollständig bezahlt hat. Nicht ausgewählte oder unfertige Entwürfe verbleiben bei Deepsoul.

§ 12Nutzungsrechte

(1)Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der für das jeweilige Ergebnis vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Bis dahin ist eine Nutzung nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Deepsoul erlaubt, die jederzeit widerruflich ist.

(2)An dem final abgenommenen Logo und Corporate Design erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht. Es umfasst das Recht zur Bearbeitung, zur Eintragung als Marke und zur Übertragung an verbundene Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger.

(3)An Website-Design, Texten, Fotos und Videos erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigene Unternehmens- und Markenkommunikation in allen Medien. Eine Weitergabe an Dritte zu deren eigener Nutzung, ein Weiterverkauf oder eine Lizenzierung ist ohne Zustimmung von Deepsoul nicht erlaubt. Verbundene Unternehmen dürfen die Ergebnisse für die gemeinsame Markenkommunikation mitnutzen.

(4)Nicht im Preis enthalten und nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben werden: offene Arbeitsdateien (z. B. Figma, Illustrator, Photoshop, After Effects, Premiere), Rohdaten von Foto und Video, nicht ausgewählte Entwürfe und Varianten. Rechte an nicht ausgewählten Entwürfen verbleiben bei Deepsoul.

(5)Code, Funktionen und Bausteine, die Deepsoul projektübergreifend entwickelt hat oder einsetzt, darf Deepsoul weiterhin für andere Projekte verwenden. Der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht für seine Website.

(6)Bestandteile Dritter (Schriften, Stockmaterial, Open-Source-Software, Plugins) unterliegen den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.

§ 13Referenzen, Footer-Credit und Impressum

(1)Deepsoul darf den Namen und das Logo des Kunden sowie die erstellten Ergebnisse als Referenz in eigenen Medien zeigen, insbesondere auf der Website, in Social Media, Präsentationen, Pitches, Broschüren und Award-Einreichungen. Vertrauliche Informationen werden dabei nicht offengelegt.

(2)Deepsoul darf auf jeder von ihr gestalteten oder entwickelten Website im Footer einen dezenten Hinweis mit Link auf Deepsoul setzen, z. B. Proudly designed by Deepsoul. Außerdem darf Deepsoul im Impressum der Website als verantwortliche Agentur für Webdesign und Entwicklung bzw. Branding genannt werden.

(3)Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass der Footer-Hinweis und die Nennung im Impressum entfernt werden. Dafür berechnet Deepsoul eine einmalige Pauschale von 490 € netto, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(4)Der Kunde kann der Nutzung als Referenz nach Abs. 1 mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Bereits gedruckte oder veröffentlichte Materialien müssen nicht zurückgezogen werden.

§ 14Haftung

(1)Deepsoul haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen einer übernommenen Garantie.

(2)Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Deepsoul nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3)Für Datenverlust haftet Deepsoul nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre. Ist die Datensicherung nicht Teil eines Service- oder Hostingvertrags mit Deepsoul, ist der Kunde für Backups selbst verantwortlich.

(4)Deepsoul haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Sperrungen durch Drittanbieter wie Hosting-Provider, Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Plugin-Hersteller, sofern Deepsoul diese nicht zu vertreten hat.

§ 15Inhalte des Kunden, Rechte Dritter und Rechtstexte

(1)Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder ihm die nötigen Rechte zustehen, und dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er stellt Deepsoul von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.

(2)Für die rechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen, Produkten und Inhalten des Kunden ist allein der Kunde verantwortlich. Deepsoul prüft Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht nur, wenn dies gesondert beauftragt ist. Eine Prüfung, ob ein Logo als Marke eintragungsfähig oder frei von älteren Marken ist, schuldet Deepsoul nicht. Deepsoul empfiehlt dem Kunden eine Markenrecherche vor der Eintragung.

(3)Deepsoul erbringt keine Rechtsberatung. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung, AGB und sonstige Rechtstexte liegen in der Verantwortung des Kunden. Deepsoul bindet die vom Kunden bereitgestellten oder über einen Generator erstellten Texte technisch ein, übernimmt für deren Inhalt und Vollständigkeit aber keine Haftung.

(4)Eine Website nach den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) oder der WCAG ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich beauftragt ist. Ob der Kunde zur Barrierefreiheit verpflichtet ist, prüft er selbst.

§ 16Vertraulichkeit und Datenschutz

(1)Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

(2)Verarbeitet Deepsoul im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa beim Hosting oder im Website-Service, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(3)Der Kunde stellt sicher, dass er personenbezogene Daten, die er Deepsoul übermittelt, rechtmäßig weitergibt.

Teil B – Besondere Bestimmungen

§ 17Markenstrategie, Branding und Corporate Design

(1)Ergebnisse aus Workshops und Positionierung beruhen auf den Angaben des Kunden. Für deren Richtigkeit ist der Kunde verantwortlich.

(2)Die Zahl der Logo-Entwürfe und Gestaltungsrichtungen ergibt sich aus dem Angebot. Der Kunde wählt eine Richtung aus, die Deepsoul im Rahmen der Korrekturschleifen nach § 5 ausarbeitet.

(3)Deepsoul liefert das Logo in gängigen Formaten (z. B. SVG, PDF, PNG, JPG) und den Brand Styleguide als PDF. Offene Arbeitsdateien sind nach § 12 Abs. 4 nicht enthalten.

(4)Änderungen an einem abgenommenen Logo oder Corporate Design sind ein neuer Auftrag und werden gesondert vergütet.

§ 18Webdesign und Webentwicklung

(1)Deepsoul entwickelt Websites standardmäßig mit WordPress, sofern im Angebot kein anderes System genannt ist. Die Website wird für die bei Abnahme aktuellen Versionen von Chrome, Safari, Firefox und Edge sowie für gängige Smartphones und Tablets optimiert.

(2)Texte, Bilder und sonstige Inhalte liefert der Kunde, sofern Copywriting oder Foto und Video nicht beauftragt sind. Fehlen Inhalte zum vereinbarten Zeitpunkt, darf Deepsoul mit Platzhaltern weiterarbeiten. Das Einpflegen nachgelieferter Inhalte nach der Abnahme ist Mehraufwand nach § 5 Abs. 4.

(3)Ablauf zum Livegang: Abnahme der fertigen Website durch den Kunden, dann Schlussrechnung, nach deren Zahlung Livegang und Übergang der Nutzungsrechte.

(4)Nach Livegang und vollständiger Zahlung erhält der Kunde einen Administratorzugang. Auf Wunsch richtet Deepsoul schon früher Redaktionszugänge ein. Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter selbst Änderungen an Code, Plugins, Einstellungen oder Design vor, trägt er dafür die Verantwortung. Die Behebung daraus entstehender Fehler ist kostenpflichtig.

(5)Das Hosting kann über Deepsoul im Rahmen eines Servicevertrags erfolgen oder beim Kunden. Hostet der Kunde selbst, ist er Vertragspartner des Hosting-Anbieters, stellt Deepsoul die nötigen Zugänge bereit und Deepsoul haftet nicht für Leistung, Sicherheit und Verfügbarkeit dieses Anbieters.

(6)Domains werden nach Möglichkeit auf den Namen des Kunden registriert. Registriert Deepsoul eine Domain für den Kunden, ist der Kunde Inhaber. Deepsoul gibt bei Vertragsende den Transfercode heraus, sobald alle fälligen Beträge bezahlt sind.

(7)Nach der Abnahme benötigt jede WordPress-Website regelmäßige Updates und Sicherheitspflege. Diese sind nur bei Abschluss eines Servicevertrags geschuldet. Ohne Servicevertrag haftet Deepsoul nicht für Sicherheitslücken, Ausfälle oder Fehler, die durch fehlende Updates oder neue Versionen von Drittsoftware entstehen.

(8)SEO-Leistungen verbessern die Voraussetzungen für eine gute Sichtbarkeit. Bestimmte Rankings, Besucherzahlen oder Anfragen schuldet Deepsoul nicht.

(9)Ein Cookie-Einwilligungstool und Tracking richtet Deepsoul technisch ein, wenn dies beauftragt ist. Die rechtliche Konfiguration und die Entscheidung, welche Dienste eingesetzt werden, liegen beim Kunden (§ 15 Abs. 3).

§ 19Foto- und Videoproduktion

(1)Shooting- und Drehtermine werden verbindlich vereinbart. Deepsoul plant für diese Termine Team, Technik und gegebenenfalls externe Dienstleister fest ein.

(2)Sofern das Angebot nichts anderes regelt, werden 50 % der Vergütung mit der Buchung und 50 % am Shooting- bzw. Drehtag fällig. Ein Termin ist erst mit Eingang der ersten Zahlung verbindlich reserviert.

(3)Verschiebt oder storniert der Kunde einen vereinbarten Termin, gilt:

  • 7 Kalendertage oder mehr vor dem Termin: erste Verschiebung kostenfrei, jede weitere 25 % Ausfallpauschale
  • weniger als 7 Tage bis 72 Stunden vor dem Termin: 25 % Ausfallpauschale
  • weniger als 72 Stunden bis 48 Stunden vor dem Termin: 50 % Ausfallpauschale
  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % Ausfallpauschale

(4)Grundlage der Ausfallpauschale ist die Vergütung für die betroffenen Produktionstage laut Angebot. Ist diese nicht gesondert ausgewiesen, gelten 50 % der Gesamtvergütung für die Foto- bzw. Videoleistung als Grundlage. Bereits gezahlte Beträge bleiben als Vorauszahlung auf die Gesamtvergütung bestehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Deepsoul kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Externe Kosten, die durch die Absage anfallen (z. B. Location, Equipment, Visagistik, Models), trägt der Kunde zusätzlich.

(5)Keine Ausfallpauschale fällt an bei höherer Gewalt, bei wetterbedingter Verschiebung von Außen- und Drohnenaufnahmen, über die Deepsoul fachlich entscheidet, sowie einmalig bei einer ärztlich nachgewiesenen akuten Erkrankung der Hauptperson, die Deepsoul vor dem Termin mitgeteilt wird.

(6)Findet die Produktion aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin statt, wird die gesamte Vergütung für die Foto- bzw. Videoleistung fällig, abzüglich ersparter Aufwendungen. Deepsoul hält die Nachholung danach weitere 6 Monate offen. Findet sie auch dann nicht statt, entfällt der Anspruch auf Durchführung. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

(7)Kann Deepsoul einen Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen, etwa wegen Krankheit, stellt Deepsoul eine Ersatzperson oder vereinbart zeitnah einen neuen Termin. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach § 14.

(8)Der Kunde holt die Einwilligungen aller abgebildeten Personen ein, insbesondere seiner Mitarbeitenden, und sorgt für die Genehmigungen von Locations, Hausrechtsinhabern und Grundstückseigentümern. Auf Wunsch stellt Deepsoul eine Muster-Einwilligung bereit. Die luftrechtlichen Genehmigungen für Drohnenflüge klärt Deepsoul.

(9)Deepsoul trifft die fachliche Vorauswahl und bearbeitet die vereinbarte Anzahl von Fotos bzw. Videos. Im Videoschnitt sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Rohdaten und ungeschnittenes Material werden nach § 12 Abs. 4 nur gegen Aufpreis herausgegeben.

(10)Musik in Videos ist für die im Angebot vereinbarten Kanäle lizenziert. Für bezahlte Werbung, TV oder Kino kann eine erweiterte Lizenz nötig sein, die gesondert vergütet wird.

(11)Deepsoul archiviert die finalen Dateien 12 Monate nach Lieferung. Danach besteht keine Pflicht zur Aufbewahrung. Deepsoul darf Behind-the-Scenes-Material für eigene Werbung nach § 13 nutzen.

§ 20Serviceverträge (Technik & Betrieb, Betreuung & Pflege, Wachstum & SEO)

(1)Serviceverträge sind Dienstverträge. Der genaue Leistungsumfang des gewählten Pakets ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Paketbeschreibung.

(2)Das Angebot legt ein monatliches Zeitkontingent fest. Nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende. Sie wird weder übertragen noch erstattet oder gutgeschrieben. Abgerechnet wird in 15-Minuten-Schritten.

(3)Im Kontingent enthalten sind Pflege und kleine Anpassungen innerhalb der bestehenden Website, insbesondere: Austausch und Ergänzung von Texten und Bildern auf bestehenden Seiten, Pflege bestehender Elemente, Fehlerbehebung, Updates und technische Wartung.

(4)Nicht im Kontingent enthalten sind insbesondere:

  • neue Seiten, Landingpages oder Seitenvorlagen
  • neue Funktionen, Module, Plugins, Schnittstellen oder Shop-Funktionen
  • Redesigns sowie Änderungen an Gestaltungsentscheidungen, die im Projekt freigegeben oder abgenommen wurden, etwa an Layout, Farben, Typografie, Bildsprache oder Seitenaufbau
  • die Erstellung neuer Inhalte wie Texte, Fotos, Videos oder Grafiken, soweit nicht im Paket vereinbart
  • Relaunch, Migration oder Umzug auf ein anderes System

Diese Leistungen bietet Deepsoul gesondert an. Setzt Deepsoul im Einzelfall einen solchen Wunsch kulant im Kontingent um, entsteht daraus kein Anspruch für künftige Wünsche.

(5)Wird das Kontingent überschritten, vergütet der Kunde den Mehraufwand nach § 5 Abs. 4. Deepsoul informiert vor einer Überschreitung.

(6)Anfragen per E-Mail oder über das vereinbarte Ticketsystem beantwortet Deepsoul werktags (Montag bis Freitag, außer an Feiertagen in Niedersachsen) innerhalb von 24 Stunden. Die Reaktionszeit ist keine Erledigungszeit. Die Umsetzung erfolgt nach Dringlichkeit und Kapazität. Ausfälle der Website werden vorrangig bearbeitet.

(7)Ist Hosting Teil des Pakets, wählt Deepsoul einen geeigneten Anbieter mit Serverstandort in der EU. Verfügbarkeit und Datensicherung richten sich nach dem Paket und den Bedingungen dieses Anbieters.

(8)Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird. Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(9)Deepsoul kann die Vergütung mit Wirkung zur nächsten Verlängerung anpassen und kündigt dies mindestens 4 Monate vor Laufzeitende in Textform an. Der Kunde kann dann zum Laufzeitende kündigen.

(10)Bei Vertragsende übergibt Deepsoul nach Zahlung aller fälligen Beträge die Zugänge, eine vollständige Sicherung der Website und gegebenenfalls den Domain-Transfercode. Unterstützung beim Umzug zu einem anderen Anbieter wird nach Aufwand vergütet. 30 Tage nach Vertragsende darf Deepsoul die bei ihr gespeicherten Daten der Website löschen.

Teil C – Schlussbestimmungen

§ 21Schlussbestimmungen

(1)Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. E-Mail genügt.

(2)Deepsoul kann diese AGB für laufende Serviceverträge mit Wirkung für die Zukunft ändern. Deepsoul teilt die Änderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB. Auf diese Folge weist Deepsoul in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB weiter und beide Seiten können den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

(3)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4)Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Braunschweig, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(5)Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Oktober 2026